Whistleblower-Richtlinie der EU für Hinweisgeber:innen
Ziel dieser Richtlinie ist eine bessere Durchsetzung des Unionsrechts und der Unionspolitik in bestimmten Bereichen durch die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards, die ein hohes Schutzniveau für Personen sicherstellen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Wir hören zu!
Für Hinweisgeber:innen ist der folgende Meldekanal für Sie eingerichtet. Die Mitarbeiter:innen, die diesen Meldekanal betreuen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, wie mit Ihrer Information umgegangen wird. Sie können ein persönliches Beratungsgespräch suchen und, je nach Handlungsbedarf, konkrete Schritte gemeinsam mit ihren Ansprechpartner:innen veranlassen. Nebenher erfüllen wir damit die geltende EU-Whistleblower-Richtlinie EU 2019/1937.

Ihre Nachricht geht über das folgende Formular an Marina Michalik: