Personalverwaltung

Jedes Projekt lebt von den Menschen, die es umsetzen. Ob studentische Hilfskraft, Honorarpartner:in oder Abrechnung der Mitarbeit über ein Nutzungsentgelt: Wir zeigen Ihnen, welche Beschäftigungsformen zur Verfügung stehen und was dabei zu beachten ist.

Häufige Fragen

Sonderzahlungen können auf Wunsch vertraglich geregelt werden und sind auch jederzeit
unabhängig vom Wortlaut im Arbeitsvertrag möglich. Hier ist zu beachten, den/die Mitarbeiter:
in darauf hinzuweisen, dass kein Anspruch auf eine regelmäßige Sonderzahlung besteht.
Eine entsprechende Vorlage steht Ihnen per Download zur Verfügung.

Die iTUBS ist nicht an Tarifverträge gebunden. Der Arbeitsvertrag kann aber auf Wunsch
an den TV-L angeglichen werden. Weitere Fragen bzgl. des TV-L können Sie gerne an die
Personalabteilung richten. Zudem stellen wir Ihnen auch gerne eine angepasste Vorlage zur
Verfügung.

Der Urlaubsanspruch ist bei der iTUBS in der Regel mit 30 Tagen im Arbeitsvertrag festgelegt.
Pro voll gearbeitetem Monat innerhalb des Arbeitsverhältnisses besteht ein anteiliger Anspruch
von 1/12 des Gesamturlaubanspruchs.

Hinweis:
Eine Woche Urlaub entspricht fünf Arbeitstagen – unabhängig von der eigentlichen Anzahl
der Arbeitstage. So muss z.B. auch ein/e Minijober:in der/die zwei Tage die Woche arbeitet
fünf Tage Urlaub nehmen, um auf die wöchentliche Arbeitszeit zu kommen.

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Offene Fragen?

Sie kommen nicht weiter oder haben eine Rückfrage? Dann schreiben Sie uns (personal@itubs.de) oder rufen Sie an (0531 209 700 17).